Das in den Bauordnungen der Bundesländer geregelte Baugenehmigungsverfahren ist ein ausgestellter schriftlicher Bescheid. Dieser wird von der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde erstellt. Dieser Bescheid versichert, dass dem beantragten Bau­vorhaben nach öffentlichem Recht, keine Barrieren entgegenstehen werden. Die Genehmigung eines Bauantrags kann an Auflagen gebunden sein. Dies sollte durch eine Bauanfrage im Vorfeld geklärt werden. Sowohl Neubau, Umbau als auch ein veränderter Nutzungs­zweck können das Bauvorhaben begründen.

Lesen Sie auch in der Landesbauordnung:

Landesbauordnung LBO
Verwaltungsverfahren, Baulasten (§§ 49 – 72)
§ 51 Kenntnisgabeverfahren
§ 52 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 58 Baugenehmigung

Rechtsprechung vorhanden: VGH/VG

Stand: 2020

Denkmalschutz

In Deutschland dient der Denkmalschutz dem Erhalt von Kulturdenkmälern und historischen Immobilien oder Bauten. Es soll dadurch ein dauerhafter Schutz zum Wohle der Kulturellen Ansprüche gewährleistet werden. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Unverfälschtheit...

Wegerecht

Unter einem Wegerecht versteht man das Recht, einen Weg oder Zugang über ein fremdes Grundstück zu nutzen, um so auf das eigene Grundstück gelangen zu können. Daher befinden sich also mindestens zwei Grundstücke in direkter Nachbarschaft zueinander. In der Regel wird...

Bauträger

Der Bauträger ist ein Unternehmer, der ein Bauwerk auf eigene oder fremde Rechnung errichtet. Sie führen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenem Grundstück Baumaßnahmen durch. Die Errichtung findet unter der Voraussetzung statt, später eine...