Eine Hypothek auch Hypothekarkredit genannt, ist eine Belastung eines Grundstücks in Form eines Pfandrechts zur Sicherung einer Forderung. Diese Forderung ist Voraussetzung für die Entstehung einer Hypothek. Wurde dann diese Forderung ausgeglichen, erwirbt der Grundstückseigentümer die Hypothek. Die Hypothek gehört zu den Grundpfandrechten und stellt für eine finanzierende Bank eine Form der Sicherheit dar. Der Kreditnehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen und dem verpfändeten Grundstück aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Hypothek. Zahlt ein Schuldner nicht, kann sich der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung aus dem Grundstück befriedigen.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1113 – 1203)
Hypothek (§§ 1113 – 1190)
§ 1113 Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
§ 1115 Eintragung der Hypothek

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG/BVerfG

Stand: 2020

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Damit einzelne Teile einer Immobilie verkauft werden können, kann separates Wohnungseigentum gebildet werden. Diese Separation wird durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese einzelnen Teile vom Rest der Immobilie...

Zweckbestimmungserklärung

Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem...

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist ein aktueller Marktwert zur allgemeinen Ermittlung einer Immobilie. Dieser Verkehrswert wird dann als Preisdeklaration herangezogen. Dabei handelt es sich um einen Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wahrscheinlich erzielt werden würde. Ein...