Für die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch wird eine Bewilligung vorausgesetzt. Dieses Grundpfandrecht dient im Grundbuch als Sicherheit für eine Baufinanzierung oder Baudarlehen. Soll ein mit Rechten belastetes Grundstück verkauft werden, muss der Erwerber die Rechte kennen und zum Ausdruck bringen können, welche Rechte gelöscht werden können. Dafür wird eine Löschungsbewilligung erteilt. Zudem kann ein beauftragter Notar kann die jeweilige Löschungsbewilligung einholen.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken (§§ 873 – 902)
§ 875 Aufhebung eines Rechts

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

Altbau

Der Begriff Altbau ist nicht allgemeingültig definiert. Es werden Immobilien als Altbau definiert, wenn Sie ein gewisses Alter Vorweisen können. Dabei ist eine spezielle Definition wie etwa bei den verschiedenen Stilen der Baugeschichte wie Romanik, Gotik, Renaissance...

Grundschuld

Ist ein Grundstück durch ein Pfandrecht belastet und muss an einen Berechtigten ein bestimmter Geldwert oder Beitrag aus dem Grundstück gezahlt werden, liegt eine Grundschuld vor. Im Gegensatz zu einer Hypothek setzt die Grundschuld keine Forderung voraus. Diese...

Erbbaurecht

Unter Erbbaurecht versteht man das unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist prinzipiell vererbbar und veräußerbar. Bei eine Immobilienfinanzierung wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt...