Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums alleine und unter Ausschluss der anderen Miteigentümer genützt werden. Häufig werden Sondernutzungsrechte bei Stellplätzen oder Gartenflächen vergeben.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Wohnungseigentumsgesetz WEG
Wohnungseigentum (§§ 1 – 30)
Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 – 9)
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte wurde früher Flurkarte genannt. Diese damalige Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen war, wurde auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die...

Objektanalyse

Als Objekte werden im Bereich der Immobilien in der Regel Häuser oder Wohnungen bezeichnet. Eine Analyse dieser Immobilie dient verschiedenen Zielen. Zum einen der Zielgruppenfindung und zum anderen der Preisfindung. Es werden alle Mängel sowie alle Vorteile, die...

Carport

Als Carport bezeichnet man einen überdachten Stellplatz für Autos. Diese Stellplatz ist befindet sich an einem Haus oder Gebäude. Bei einem Carport handelt es sich meist um einfache Dach-Konstruktionen ohne Wände und Türen. Sie können aus verschiedenen Materialien...